Ablauf des Bieterverfahrens und Bieterfrist

 

Folgender Ablauf ist geplant:

Juli/August 2022:   Registrierung und Besichtigungen

Sept. 2022:               1. Bieterphase

Ende Sept 2022:     2. Bieterphase mit Finanzierungsbestätigungen

Anfang Okt. 2022:   Verkaufszusage und Notarvertrag 

Die detaillierten Bieterfristen werden nach den erfolgten Besichtigungen genannt.


Das Bieterverfahren

Bieterverfahren. So funktioniert es:

Beim Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion oder eine Versteigerung. Bei diesem Bieterverfahren handelt es sich um eine private und freiwillige Ausschreibung seitens des Verkäufers. Das Bieterverfahren ist zeitlich begrenzt und gibt Ihnen die Möglichkeit, ein Gebot für die angebotene Immobilie abzugeben. Besonders ist, dass Immobilien im Bieterverfahren keinen festen Kaufpreis haben, sondern der Erwerber ein Gebot abgibt, das der Verkäufer dann annehmen, ablehnen oder auf dieser Basis weiterverhandeln kann. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Bieterverfahren jederzeit zu verändern oder abzubrechen. Seitens des Interessenten/Bieter besteht zu  keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Durchführung des Bieterverfahrens. 

 

Kommen. Schauen. Bieten.

Für Immobilien, die von uns im Bieterverfahren angeboten werden, gibt es einen offenen Besichtigungstermin. Hier können die Interessenten sich die Immobilie in aller Ruhe anschauen und sich bei unseren Immobilienberatern über die Immobilie informieren. Die Interessenten erhalten von uns ein Kurz-Expose über die Immobilie. Bei konkretem Kaufinteresse an der Immobilie hat der Interessent die Möglichkeit, in einer festgelegten Frist über uns ein Kaufangebot abzugeben. Dies besprechen und formulieren wir gern gemeinsam mit dem Kunden. Natürlich stehen wir vor Abgabe des Gebotes auch mit weiteren Objektunterlagen, ggf. für einen Nachbesichtigungstermin und natürlich auch mit individueller Beratung zur Verfügung.

 

Angebotspreis.

Beim Bieterverfahren gibt es üblicherweise keinen Angebotspreis und üblicherweise auch keinen Mindestpreis. Es kann eine Mindestpreisanforderung des Verkäufers festgesetzt werden. Letztlich gilt: Der Kaufinteressent entscheidet allein, welches Angebot er abgeben möchte. Bei konkretem Ankaufsinteresse hat der Interessent folgende zwei Zielstellungen, die er bei seinem Gebot berücksichtigen sollte: Er will der Höchstbietende werden und gleichzeitig ein Gebot abgeben, das vom Verkäufer akzeptiert wird.

In unseren ausführlichen Angebotsunterlagen stellen wir u. a. den Verkehrswert der Immobilie dar, den wir unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen für die Verkehrswertermittlung im Sinne  des § 194 BauGB ermittelt haben. Dieser stellt keinen Mindestpreis dar, sondern wird informationshalber genannt. (siehe Informationen)

 

Laufzeit eines Bieterverfahrens.

Jede von uns im Bieterverfahren beworbene Immobilie wird in der Regel über einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen angeboten. Das Angebot ist somit zeitlich begrenzt. Zwischen offener Besichtigung und dem Termin für die Abgabe des Gebotes liegen meist ein bis maximal zwei Wochen.

 

Gebotsabgabe/Gebotsfrist.

Bei Kaufinteresse kann der Interessent in einer festgelegten Frist über uns ein Gebot abgeben. Das Gebot ist nicht abschließend bindend, sollte aber ein wirkliches und ernsthaftes Kaufinteresse widerspiegeln! Der Eigentümer hat nach Ablauf der Bieterzeit die Möglichkeit, das Höchstgebot anzunehmen, abzulehnen oder auf dessen Grundlage weiter zu verhandeln. Im Zuge einer Abschlussverhandlung bieten wir dem Höchstbietenden gern die Wandlung seines Gebotes in ein bindendes Gebot in Verbindung mit einer Objektreservierung an.

 

Abwicklung

Nach Ablauf der Eingabefrist werden alle Interessenten, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, schriftlich via Brief oder email über das Höchstgebot informiert.

Danach findet die Durchführung einer weiteren Nachgebotsrunde statt. Der Verkäufer entscheidet in der Regel innert 15 Tagen über den Verkauf der Immobilie an den Meistbietenden. Dieser definitive Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

 

Kaufabschluss.

Bei einer Einigung zwischen Verkäufer und Interessent kommt es zu einer notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages. Zwischen der Einigung über das Gebot sowie die weiteren Kaufparameter (z. B. den Übergabetermin) und der Beurkundung eines Kaufvertrages haben wir ausreichend Zeit einen Kaufvertrag abschlussreif vorzubereiten. Üblicherweise dauert diese Phase zwischen 7 und 10 Tagen. In dieser Zeit ist eine Objektreservierung empfehlenswert.

 

Kosten.

Für den Käufer einer Immobilie im Bieterverfahren fallen die gleichen Erwerbsnebenkosten an wie bei einem konventionellen Ankauf. Zu berücksichtigen sind beim Käufer 5 % Grunderwerbsteuer, ca. 1,5 % Notar- und Grundbuchkosten sowie eine Maklercourtage in Höhe von 3,57 % inkl.. gesetzlicher Mehrwertsteuer; alles berechnet auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis.

 

Fragen.

Für eine Besichtigung des Objektes nach dem offiziellen Besichtigungstermin oder für weitere Gespräche stehen wir jedem Interessenten gern jederzeit in Individualterminen zur Verfügung.

 

 

 

Weiteres unter "Informationen".